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PATENT KOMPENDIUM
Patentbewertung und finanzielle Aktivierung
In den letzten Jahrzehnten wurden mehrere Methoden zur Patentbewertung entwickelt, wie:
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Modell von Hoffman/Barney
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Portfoliomodell von Hofinger
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Kostenbasiertes Modell
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Ertragsorientierter Ansatz oder Discounted Cash Flow Methode
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Incremental Cash Flow Methode
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Lizenzanalogie Methode
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Relief-from-Royalty Methode
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Realoptions Ansatz
Außerdem wurden proprietäre Systeme für die Bewertung von Patenten entwickelt, welche unterschiedliche Methoden kombinieren. In diesem Abschnitt werden nur der Kostenbasierte-, Marktorientierte- und Ertragsbasierte Ansatz betrachtet.
Kostenbasierter Ansatz
Marktansatz
Ertragsbasierter Ansatz
Aktivierung von IPR in der Bilanz
Kostenbasierter Ansatz
Dem kostenbasierten Ansatz zufolge entspricht der Patentwert den Kosten für die Forschung und Entwicklung des Patentes. Diese fundamentale Idee ist der Kerngedanke von allen kostenbasierten Ansätzen. Es gibt unterschiedliche Abwandlungen des kostenbasierten Ansatzes wie zu Beispiel die Kosten mit der Inflationsrate abzudiskontieren oder mit den fallenden Wiederbeschaffungskosten zu vergleichen.
Die Nachteile: Der kostenbasierte Ansatz ist besonders nützliche für die Verwaltung und das Controlling. Er ist nicht für eine finanzielle Transaktion geeignet da oft die Kosten höher oder niedriger sind als der Patentwert für die Transaktion, und somit der Patentwert über-, oder unterbewertet wird.
1. Wiederbeschaffungskosten
Die Wiederbeschaffungskosten sind die Kosten, die benötigt werden um ein Gut zum aktuellen Zeitpunkt zu ersetzten. Diese Kosten beinhalten die Entwicklungskosten aber nicht die Kosten für gescheiterte Prototypen.
2. Wiederherstellungskosten2
Die Wiederherstellungskosten sind der benötigte Betrag um das exakt selbe bereits existierende Patent gegenwärtig wieder mit der gleichen Methode zu entwickeln. Das beinhaltet die Kosten sämtlicher Prototypen.
3. Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten sind die realen Kosten der Entwicklung des geistigen Eigentums, zu der Zeit der Entwicklung. Für eine präzise Analyse muss die Inflation und die Entwicklung der Technologie berücksichtigt werden.
Marktansatz
In unserer ökonomischen Gesellschaft ist es allgemein bekannt, dass der Marktwert jeglicher Assets der zuverlässigste und robusteste Wert ist. Er zeigt gleichzeitig an, was der Käufer bereit zu zahlen ist und was der Verkäufer für das Asset fordert. Die ungefähre Vorstellung ist, ein ähnliches Patent zu finden, das bereits bepreist und gehandelt wurde. Der tatsächliche Wert/ Preis wird aus vergangenen Transaktionen abgeleitet. Dieser Ansatz beinhaltet zwei grundsätzliche Schwierigkeiten. Erstens ist es nicht immer einfach Daten über bereits gehandelte Patente zu sammeln und zu finden, zweitens sind alle Patente einzigartig und nur ein Bruchteil davon ähnelt sich.
Um das erste Problem zu lösen hat die IPB zahlreiche Daten von Patenten gesammelt, welche bereits bepreist und gehandelt wurden, zum Beispiel von ausgelaufenen Lizenzen, Vergütungen von Angestellten mit eigenen Erfindungen, Patentversteigerungen ( z.B. aus Liquidationen), etc.. Mit dieser Menge an Daten haben die IPB Spezialisten Wertindikatoren lokalisiert, die sich in beinahe jedem Patentbericht wiederfinden lassen. Mit Hilfe einer Regressionsanalyse konnte aussagekräftige Korrelationen zwischen Indikatoren und Patentwerten identifiziert werden. Heutzutage werden diese Parameter in ein multivariates Regressions Modell gespeist, welches jedem Parameter einen `persönlichen ´Betakoeffizienten zuweist. Die Betas Messen den Einfluss eines Parameters auf den Patentwert.
IPBs Bewertungsergebnis ist keine einfache Preiskalkulation, sondern eine Wertverteilung, welche die Wahrscheinlichkeit der Verwertung auf der Y-Achse und das betreffende Wertintervall auf der X-Achse abbildet.
Einer der Vorteile dieser Bewertung ist es, dass die IPB 95% der relevanten Daten aus öffentlichen Datenbanken beziehen kann. Dadurch kann die IPB jedes Patentportfolio bewerten, ohne den Besitzer zu involvieren. Der Vorteil von dieser Objektiven Methode ist, nicht nur dadurch leichter Investoren oder Kreditgeber zu überzeugen, sondern auch um Daten zu sammeln.
Ein weiterer Vorteil ist die Wertverteilung, die einem Investor eine Chancen- Risiken Verteilung aufzeigt und Banken in die Position versetzt das Value-at-Risk- zu berechnen, was essential für die Kreditkalkulation ist. Ein Nachteil ist, dass die meisten Patente nicht zu ihrem eigentlichen Wert erstanden werden, weswegen keine Objektiven Verkaufspreise existieren.
Ertragsbasierter Ansatz
Bezüglich des Ertragsbasierten Ansatzes entspricht der Patentwert dem zukünftigen Umsatz, den der Patentinhaber mit diesem Patent erzielen kann. Durch Abdiskontierung der Umsätze auf das aktuelle Datum kann der Gegenwartswert ermittelt werden.
Bei der Nutzung des Ertragsbasierten Ansatzes gilt es zwei Herausforderungen zu meistern: erstens benötigt man eine breiten Datengrundlage anhand derer man zuverlässig einen Ausblick über die Umsätze während der Patentlebensdauer erlangen kann. Das zweite grundlegende Problem ist festzustellen, welcher Teil eines Produktes und seines Umsatzes durch das Monopolrecht des Patents geschützt ist. Während das in der Pharmaindustrie leicht fällt kann das in der Automobilindustrie schon schwieriger sein. Manchmal ist es unmögliche eine eins-zu-eins Beziehung zwischen einem Patent, einem Produkt und dessen Wert zu finden.
Die benötigten zuverlässigen Daten können durch den Sammelaufwand eine ertragsbasierte Patentbewertung sehr kostspielig und je nachdem woher die Daten stammen auch subjektiv gestalten. Deswegen ist der ertragsbasierte Ansatz nicht uneingeschränkt nutzbar für Finanztransaktionen, besonders für die Berechnung von Sicherheitshinterlegungen. Hingegen könnte für Eigenkapitalanleger der ertragsbasierte Ansatz eine gute Auskunft über ihren Return-on Investment (ROI) liefern.
Aktivierung von IPR in der Bilanz
Immaterielle Güter im Sinne von Buchhaltung sind definiert als: identifizierbare nicht monetäre Güter ohne physikalische Substanz (IAS 38.8), Computersoftware, Patente, Urheberrechte, Kundendaten, Lizenzen, Marken und Firmenwert zählen zu den immateriellen Gütern. Immaterielle Güter, die diese Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand ihrer Anschaffungskosten bewertet, anschließend nach der Neubewertungsmethode und über ihre Lebensspanne systematisch amortisiert (außer das Gut hat eine unendliche Lebensspanne, dann wird es nicht amortisiert).
Basierend auf dem IFRS Standard (International Financial Reporting Standards) können immaterielle Güter nur aktiviert werden, wenn ein direkter Wert bestimmt werden kann. IAS 38 regelt klar, das zum Beispiel Forschungskosten nicht aktiviert werden können, Entwicklungskosten hingegen schon. Der kostenbasierte Ansatz für Intellectual Property Rights kann für die Aktivierung herangezogen werden.
Aus steuerlichen Gesichtspunkten sind bilanzierte Güter neutral für das Unternehmen, und werden unter immateriellen Gütern geführt, doch können sie dem Unternehmen dienen, bessere Kreditbedingungen zu erhalten oder den Firmenwert bei Fusionen und Akquisitionen zu steigern.