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PATENTBEWERTUNGSMETHODEN
Die drei verschiedenen Ansätze Kosten-, Markt- und Ertragswert werden häufig in der Literatur, in Standards und in Rechnungslegungsgrundsätzen beschrieben, wobei auch die verwendeten Berechnungsmethoden unterschiedlich sind. Sie stammen alle aus Bereichen außerhalb der Bewertung von geistigem Eigentum (IP), was zu berücksichtigen ist, wenn man sie selber anwenden möchte. Die folgende kurze Dartstellung soll einen ersten, allgemeinen Überblick über diese Bewertungmethoden sowie Anpassungen für die Patentbewertung geben. Sie wird ergänzt durch zwei weitere Verfahren, die speziell für Patentbewertungen häufig eingesetzt werden.
Diese Methoden werden im Folgenden beschrieben:
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Kostenansatz (alle aggregierten Kosten, im Kontext der Erfindung)
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Marktwertanalogie (Patente werden wie ein handelbares Gut gesehen)
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Ertragswertverfahren (Kapitalwert der zukünftigen Erträge, angepasst auf Patentbewertung)
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Indikatorbasierte Verfahren (nur qualitative Bewertung)
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kombinierte Indikatorbasierte Marktwertanalogie (Marktwertanalogieverfahren angepasst auf Patentbewertung)
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KOSTENANSATZ
Darstellung allgemein
Diese Methode hat ihren Ursprung in der Buchhaltung, wo der Wiederbeschaffungswert eines Gutes bestimmt wird. Alle mit der Erfindung verbundenen Kosten werden zusammengefasst, soweit sie der Erfindung direkt zugeordnet werden können. Sie spiegelt die historischen Kosten wider, die bei der Herstellung des Vermögenswerts angefallen sind.
Zu beachten ist, dass nur Entwicklungskosten, nicht aber Forschungskosten zugeordnet werden können. Diese Kosten müssen daher intern separat erfasst werden.
Diese Methode bietet sich an, wenn Patente in der Bilanz aktiviert werden sollen und der Rechnungslegungsstandard diese Methode vorsieht (z.B. HGB).
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Wenn die internen und externen Kosten bereits strukturiert erfasst sind und einer bestimmten Erfindung zugeordnet werden können, sind die Werte leicht zu ermitteln.
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Der Ansatz ist an bestimmte Rechnungslegungsstandards (z. B. HGB) angepasst.
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Objektiv (zumindest für interne Zwecke).
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Alle Patente können bewertet werden, auch Sperrpatente, die keine direkten Einnahmen generieren, solange Kosten damit verbunden sind.
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Der Kostenwert des Patents steigt im Laufe der Zeit, da die kumulierten Kosten (z. B. Aufrechterhaltungsgebühren) zunehmen. Da jedoch gleichzeitig die Restlaufzeit des Patents abnimmt, ist zu erwarten, dass der Wert sinken müsste, da sich die Zeit für potenzielle wirtschaftliche Nutzungen verkürzt.
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Mangelnde Marktrelevanz.
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Ignorierung zukünftiger Ertragspotenziale.
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Keine Berücksichtigung von Wettbewerbsvorteilen.
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Kostenwert spiegelt nicht den wahren Wert wider: Patente mit hohem Wert werden in der Regel unterbewertet, wertlose Erfindungen überbewertet.
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Der Wert hängt von der Methode der Kostenerfassung und vom Zeitpunkt der Durchführung ab.
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Die Kosten müssen präzise erfasst und zugeordnet werden .
MARKTWERTANALOGIE
Darstellung allgemein
Diese auch als "Marktanalogie" oder "Marktansatz" bezeichnete Methode hat ihre Wurzeln in der Bewertung von Immobilien und Sachanlagen, wo sie seit langem zur Bestimmung des Wertes von Vermögenswerten auf der Grundlage vergleichbarer Markttransaktionen aus der Vergangenheit verwendet wird. In diesem Zusammenhang ist der Marktansatz gut geeignet, um zu ermitteln, was Käufer für ähnliche Vermögenswerte zu zahlen bereit sind, was einen direkten Hinweis auf den „fairen Marktwert“ gibt. Bei diesem Ansatz werden dementsprechend Patente als handelbare Vermögenswerte behandelt, und ihr Wert wird auf der Grundlage vergleichbarer Transaktionen mit ähnlichen Patenten geschätzt.
Dieser Ansatz kann mit dem indikatorbasierten Ansatz kombiniert werden, um mehr und bessere vergleichbare Referenzen zu finden (siehe indikatorbasierte Marktanalogie).
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Auch Sperrpatente, die nicht direkt in Gebrauch sind, können bewertet werden.
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„Fair Value“ entspricht Normen und auch Rechnungslegungsstandards (z.B. IDW S5).
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Der Marktwert ist ein potenzieller Handelswert.
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Das zentrale Merkmal von Patenten ist ihre Einzigartigkeit – vergleichbare Patente zu finden, ist daher äußerst schwierig. Ähnliche Erfindungen können bestenfalls als Schätzgrundlage herangezogen werden.
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Datenverfügbarkeit: Handelswerte von Patenten werden selten veröffentlicht, was die Vergleichbarkeit zusätzlich erschwert.
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Referenzen sind oft ungeeignet, insbesondere wenn z.B. Standards in der Referenz eine Rolle spielen.
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Die Methode ist kostenintensiv und zeitaufwendig.
ERTRAGSWERTVERFAHREN
Darstellung allgemein
Der Einkommensansatz hat seinen Ursprung in den Bereichen Finanzen und Investmentbewertung, wo er eine fundamentale Methode zur Bewertung von einkommensgenerierenden Vermögenswerten darstellt. Seine Entwicklung ist eng mit den Prinzipien der Discounted Cash Flow (DCF)-Analyse und der Investitionsrechnung im Unternehmensfinanzwesen verknüpft, die darauf abzielen, den Barwert zukünftiger Erträge zu bestimmen. Dementsprechend bewertet dieser Ansatz den gegenwärtigen Wert der zukünftigen wirtschaftlichen Erträge, die das Patent generiert, wie z. B. Einkommensströme aus Produktverkäufen, Dienstleistungen oder Lizenzgebühren. Streng genommen bewertet dieser Ansatz ein Geschäftsszenario, in dem die Erfindung messbares Einkommen generiert. Daher muss die Methode an die IP-Welt angepasst werden. Hierfür verwenden wir das sogenannte Relief-from-Royalty-Verfahren (RRM). Vereinfacht gesagt geht dieser Ansatz davon aus, dass das Patent einem Dritten gehört und für das Geschäftsszenario lizenziert werden müsste. Das potenzielle Investitionsrisiko wird ebenfalls berücksichtigt. Der risikoadjustierte Barwert der fiktiven Lizenzkosten entspricht dann dem Patentwert. Dieses Verfahren entspricht dem SIGNO-Standard für Patentbewertungen.
Diese Methode eignet sich, wenn Sie das Wertpotenzial Ihrer Patente aufzeigen möchten, z. B. um Investoren anzuziehen.
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Vollständig transparenter und damit überprüfbarer Prozess.
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Entspricht aktuellen Standards.
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Anwendung verschiedener Szenarien möglich.
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Umsatzerwartungen basieren auf Schätzungen, tatsächliche Entwicklungen sind jedoch unsicher.
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Schwierig bei Sperrpatenten, die direkten Nutzen bringen bzw. indirekte Einnahmen generieren.
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Wert nur schwer auf einen anderen Eigentümer übertragbar (z.B. unterschiedlicher Marktzugang).
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In vielen Gutachten wird der Ansatz nicht korrekt angewendet (z.B. fehlerhafte Diskontierung), was insbesondere Bewertungsexperten auffallen wird.
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Kostenintensiv und zeitaufwendig aufgrund umfangreicher Recherchen.
INDIKATORBASIERTE VERFAHREN
Darstellung allgemein
Im Gegensatz zu den anderen Methoden weist der indikatorenbasierte Ansatz keinen direkten monetären Wert zu. Stattdessen liefert er eine qualitative oder vergleichende Bewertung, die den relativen Vergleich einzelner Erfindungen oder Patentportfolios ermöglicht, daher wird er häufig auch "qualitative Bewertung" bezeichnet. Diese Methode stützt sich auf spezifische, gegebenenfalls gewichtete Indikatoren (wie technische Bedeutung, rechtliche Robustheit oder Marktanwendbarkeit), die ausgewählt werden, um die Gesamtqualität oder das potenzielle Wirkungspotenzial des Patents widerzuspiegeln.
Dieser Ansatz wird empfohlen, wenn eine monetäre Bewertung nicht machbar oder erforderlich ist, da er eine strukturierte Möglichkeit bietet, Patente anhand ausgewählter Kriterien zu vergleichen.
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Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.
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Nützlich für einen qualitativen Vergleich, wenn der Fokus auf der Bewertung der relativen Stärke verschiedener Patente oder Portfolios liegt.
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Anwendbar auf Patente in frühen Entwicklungsphasen oder Patente, die noch keine Einnahmen generieren.
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Vereinfachung durch Fokussierung auf wesentliche qualitative Faktoren.
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Subjektivität durch die Auswahl der Indikatoren und, bei manueller Bewertung, deren Gewichtung und Bewertung können voreingenommen sein.
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Kein monetärer, sondern nur ein vergleichender Wert.
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Manipulierbar durch gezielte Auswahl bestimmter (Schlüssel-)Indikatoren.
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Nicht geeignet für Finanzberichterstattung, Kreditvergabe, Transaktionen oder zur Kapitalgewinnung.
INDIKATORBASIERTE MARKTWERTANALOGIE
Darstellung allgemein
Der Ansatz ist eine Kombination aus dem indikatorenbasierten Ansatz und dem Marktansatz (Marktwertanalogie) und wurde speziell für den Anwendungsfall der Patentbewertung entwickelt. Er vereint die Präzision des Marktwertanalogie-Verfahrens, das auf empirischen Daten basiert, mit der Einfachheit des Indikatoren-Ansatzes. Die Auswahl derselben Indikatoren für alle Patente sowie eine sehr breit diversifizierte Indikatorenbasis, die alle relevanten Bereiche abdeckt, wirkt dem Problem der Subjektivität und Manipulierbarkeit entgegen. Die abstrakte Beschreibung mit mehr als 90 Indikatoren adressiert das Problem, keine direkten Vergleichstransaktionen für Patente zu finden. Für die Wertberechnung wird ein mathematisches Näherungsverfahren angewendet, das eine regelbasierte Methode mit einer Machine-Learning-Technologie kombiniert. Dieser Ansatz verbindet patentrechtliche Expertise mit empirischen Daten, um die beste Annäherung mit der geringsten durchschnittlichen Abweichung zu ermitteln, was erfahrungsgemäß zur höchsten Prognosegenauigkeit führt. Die Berechnung ermöglicht auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Szenarien, z. B. die Ermittlung eines Liquidationswertes, der u. a. durch die spezifische Gewichtung bestimmter Indikatoren wie Wettbewerbsaktivitäten beeinflusst wird.
Diese Methode wird empfohlen, wenn eine (interne oder externe) Transaktion des Patents, der Patentfamilie oder des Patentportfolios geplant ist oder wenn sie als Sicherheiten für eine Darlehensfinanzierung verwendet werden sollen. Auch für die Berechnung eines Liquidationswertes ist dies die optimale Methode.
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Sehr einfach anzuwenden.
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Kaum Manipulationsmöglichkeiten.
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Schnell und kostengünstig durch einen sehr strukturierten und klaren Prozess.
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„Fair Market Value“ entspricht den Normen und auch den Rechnungslegungsstandards (z. B. IDW S5).
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Marktwert ist ein potenzieller Handelswert und ideal bei Transaktionen.
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Hohe Prognosegenauigkeit aufgrund der empirischen Datenbasis.
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Unterschiedliche Bewertungsumfänge möglich.